Studentenjobs
- Ich arbeite als Student. Muss ich eine Steuererklärung einreichen ?
- Ich arbeite als Student. Wenn mein Arbeitgeber Steuern auf meine Entlohnungen einbehält, wie kann ich diese zurückfordern ?
- Ich arbeite als Student. Ab welcher Einkommenshöhe muss ich Steuern bezahlen ?
- Welchem Steuersatz unterliegen meine Einkünfte ?
- Ich arbeite als Student. Bin ich noch zu Lasten meiner Eltern ?
- Ich arbeite als Student. Welcher Höchstbetrag an Nettoexistenzmittel darf nicht überschritten werden, um noch zu Lasten meiner Eltern zu bleiben ?
- Was versteht man unter Existenzmittel ?
- Wie wird der Betrag der Nettoexistenzmittel berechnet ?
- Zusatzauskünfte ?
Ich arbeite als Student. Muss ich eine Steuererklärung einreichen ?
Ja. Wenn Sie vor dem 1. Juni keine Erklärung erhalten haben, müssen Sie eine bei Ihrem Steueramt beantragen.
In dieser Erklärung müssen Sie Ihre steuerbaren Einkünfte angeben, inklusive den Teil der Unterhaltsleistung und den Teil der Entlohnungen, die nicht als Existenzmittel angesehen werden und die somit nicht in Betracht gezogen werden, um festzustellen ob sie noch zu Lasten Ihrer Eltern sind oder nicht.
Ich arbeite als Student. Wenn mein Arbeitgeber Steuern auf meine Entlohnungen einbehält, wie kann ich diese zurückfordern ?
Im Prinzip behält Ihr Arbeitgeber eine Quellensteuer, die 'Berufssteuervorabzug' genannt wird, auf jeden Lohn, den er bezahlt, ein.
Es wird kein Berufssteuervorabzug einbehalten, wenn die vier nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind :
- Es besteht ein schriftlicher Arbeitsvertrag.
- Sie arbeiten nicht mehr als 23 Tage während der Monate Juli, August und September.
- Sie arbeiten nicht mehr als 23 Tage während der nicht verpflichteten Anwesenheitszeiten in Unterrichtsanstalten, mit Ausnahme der Monate Juli, August und September.
- Es ist kein Sozialversicherungsbeitrag auf Ihre Entlohnungen geschuldet (mit Ausnahme des Solidaritätsbeitrages).
Wenn Ihr Arbeitgeber einen Berufssteuervorabzug auf Ihre Entlohnungen einbehalten hat, können Sie diesen eventuell (ganz oder teilweise) über Ihre Steuererklärung zurückfordern.
Sie haben also im Prinzip jedes Interesse daran, eine Steuererklärung einzureichen !
Achtung !
Der eventuell von Ihrem Arbeitgeber einbehaltene Sozialbeitrag ist nicht rückforderbar !
Ich arbeite als Student. Ab welcher Einkommenshöhe muss ich Steuern bezahlen ?
Wie jede der Steuer unterliegende Person kommen Sie in den Genuss eines 'Steuerfreibetrages'. Das bedeutet, dass ein Teil ihrer Einkünfte nicht wirklich besteuert wird.
Dieser Steuerfreibetrag beläuft sich auf 6 690 euro für die Einkünfte des Jahres 2009 und 2010, was einem Bruttoeinkommen von 8 511,70 euro entspricht, wenn die Einkünfte ausschließlich aus Arbeitnehmerentlohnungen, Profiten aus freiberuflichen Tätigkeiten oder anderen lukrativen Beschäftigungen stammen und wenn die Werbungskosten, d.h. die beruflichen Unkosten pauschal festgelegt wurden.
Wenn Ihre steuerbaren Einkünfte unter diesem Steuerfreibetrag liegen, brauchen Sie also keinerlei Steuer zu bezahlen.
Wenn Ihre steuerbaren Einkünfte diesen Steuerfreibetrag überschreiten, unterliegen sie normalerweise der Steuer. Diese Steuer ist 'progressiv', d.h. der Steuersatz steigt im Verhältnis zur Einkommenssteigerung.
Welchem Steuersatz unterliegen meine Einkünfte ?
Die Besteuerungstabelle beinhaltet 5 Einkommensstufen und die Steuer wird nach einem progressiven Tarif berechnet, der von 25 bis 50% geht. Die nachfolgende Tafel enthält die Beträge für die Einkünfte der Jahre 2009 und 2010.
| Steuersätze | Einkünfte der Jahre 2009 und 2010 |
|---|---|
| 25 % | 0 - € 7 900 |
| 30 % | € 7 900 - € 11 240 |
| 40 % | € 11 240 - € 18 730 |
| 45 % | € 18 730 - € 34 330 |
| 50 % | mehr als € 34 330 |
Für die Einkünfte 2009 und 2010 belaufen sich die Steuerfreibeträge auf 6 690 euro.
Beispiel :
| Einkünfte des Jahres 2010 : | € 12 000 euro | ||
|---|---|---|---|
| Basissteuer auf € 12 000 : | [€ 7 900 x 25%] + [(€ 11 240 - € 7 900 ) x 30%] + [(€ 12 000 - € 11 240 ) x 40% |
= | € 3 281,00 |
| Steuer auf den Steuerfreibetrag : | € 6 690 x 25% | = | - € 1 672,00 |
| Differenz (= zu zahlende Steuer) : | € 1 608,50 |
||
Ich arbeite als Student. Bin ich noch zu Lasten meiner Eltern ?
Um zu Lasten Ihrer Eltern zu sein, müssen Sie mehrere Bedingungen erfüllen.
Erste Bedingung : Sie müssen dem Haushalt Ihrer Eltern angehören.
Diese Bedingung muss am 1.Januar der dem Jahr der Einkünfte folgt, erfüllt sein. Um also für das Jahr der Einkünfte 2010 (Steuerjahr 2011) zu Lasten Ihrer Eltern zu sein, müssen sie am 1. Januar 2011 noch zu deren Haushalt gehören.
Achtung !
Wenn Sie zeitweise, aus Studiengründen, nicht bei Ihrer Familie wohnen (z.B. weil Sie sich in einer Studentenwohnung aufhalten), gelten Sie immer noch als zum Haushalt Ihrer Eltern gehörend.
Zweite Bedingung : Sie dürfen keine Entlohnungen erhalten, die für Ihre Eltern berufl iche Aufwendungen darstellen.
Z.B. Sie helfen Ihren Eltern während der Ferien in der familieneigenen Metzgerei. Ihr Lohn für diese Hilfe stellt für Ihre Eltern eine berufliche Aufwendung dar. Sie können in diesem Fall nicht mehr als zu Lasten Ihrer Eltern gelten !
Dritte Bedingung : Ihre Nettoexistenzmittel dürfen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.
Dieser Betrag ändert, je nachdem ob Ihre Eltern gemeinsam oder getrennt besteuert werden
Ich arbeite als Student. Welcher Höchstbetrag an Nettoexistenzmittel darf nicht überschritten werden, um noch zu Lasten meiner Eltern zu bleiben ?
Dieser Betrag ändert, je nachdem ob Ihre Eltern gemeinsam oder getrennt besteuert werden.
Die nachfolgende Tafel enthält die Beträge für die Einkünfte der Jahre 2009 und 2010.
| Wenn Ihre Eltern… | Höchstbetrag an Nettoexistenzmittel | ||
|---|---|---|---|
| Einkünfte der Jahre 2009 und 2010 | |||
| zusammen besteuert werden | € 2 830 | ||
| getrennt besteuert werden und Sie | nicht als Person mit einer Behinderung gelten | € 4 080 | |
| steuerlich als Person mit einer Behinderung gelten | € 5 180 | ||
Was versteht man unter Existenzmittel ?
Diese Definition ist sehr breit gefasst. Sie umfasst alle regelmäßigen oder gelegentlichen Einnahmen gleich welcher Art, wie zum Beispiel :
- Ihre Löhne
- Einkünfte aus Immobilien, deren Besitzer sie sind (wenn Sie großjährig sind oder für mündig erklärt wurden) ;
- Einkünfte aus Kapitalien (wenn Sie großjährig sind oder für mündig erklärt wurden) ;
Gelten hingegen nicht als Existenzmittel :
- der erste Teilbetrag von 2 360 euro (Einkünfte der Jahre 2009 und 2010) der Entlohnungen im Rahmen eines Beschäftigungsvertrags für Studenten ;
- Unterhaltsleistungen, in Ausführung einer gerichtlichen Entscheidung, die deren Betrag rückwirkend festgelegt oder erhöht hat ;
- der erste Teilbetrag von 2 830 euro (Einkünfte der Jahre 2009 und 2010) der anderen Unterhaltsleistungen an Kinder ;
- Kinderzulagen, Geburtszulagen und Adoptionsprämien ;
- Studienbörsen ;
- Prämien für voreheliches Sparen ;
- von der Staatskasse gezahlte Beihilfen für Personen mit einer Behinderung ;
- Entlohnungen, die Personen mit einer Behinderung aufgrund Ihrer Beschäftigung in einer anerkannten beschützenden Werkstätte bezogen haben.
Wie wird der Betrag der Nettoexistenzmittel berechnet ?
Der als Existenzmittel zu berücksichtigende Betrag ist ein Nettobetrag.
Das bedeutet, dass eventuelle Unkosten von dem erhaltenen Betrag abgezogen werden können.
Diese Unkosten sind :
- entweder tatsächliche Unkosten, deren Betrag Sie belegen können ;
- oder ein Pauschalbetrag von 20%, mit einem Minimum von 390 euro (Einkünfte der Jahre 2009 und 2010) auf Entlohnungen, freiberufliche Profite oder andere Erwerbstätigkeiten.
Um den Betrag der Existenzmittel zu berechnen, müssen Sie immer vom Bruttobetrag ausgehen.
Löhne
Wenn die Existenzmittel aus Löhnen bestehen, gilt der erhaltene Betrag als Bruttobetrag :
- nach Abzug der Sozialbeiträge ;
- aber vor Abzug der an der Quelle einbehaltenen Steuer (oder des Berufssteuervorabzuges). Wenn keine Steuer an der Quelle einbehalten wurde, gilt der effektiv ausgezahlte Betrag als Bruttobetrag.
Beispiel
- Bruttolohn : 5 000 euro ;
- Erstattung der Fahrtkosten vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz : 25 euro ;
- einbehaltener Sozialbeitrag : 15 euro ;
- Berufssteuervorabzug : 50 euro ;
Der Betrag des effektiv ausgezahlten Lohnes beläuft sich also auf 5 000 euro + 25 euro - 15 euro - 50 euro = 4 960 euro, aber die Bruttoexistenzmittel sind gleich an : 5 000 euro + 25 euro - 15 euro = 5 010 euro.
Achtung !
Wenn dieser Lohn aus einem Beschäftigungsvertrag für Studenten stammt, müssen Sie noch einen Betrag von 2 360 euro (Einkünfte der Jahre 2009 und 2010) abziehen, um die Bruttoexistenzmittel zu erhalten !
Unterhaltsleistungen
Wenn die Existenzmittel aus Unterhaltsleistungen bestehen, die Ihnen von einem Ihrer Elternteile gezahlt werden, müssen Sie einen Betrag von 2 830 euro (Einkünfte der Jahre 2009 und 2010) davon abziehen, um die Bruttoexistenzmittel zu erhalten. In der Tat gilt dieser erste Teilbetrag der Unterhaltsleistungen nicht als Existenzmittel.
So wäre von einer Unterhaltsleistung in Höhe von 3 000 euro, die Ihr Vater Ihnen in 2010 gezahlt hätte, nur der Teil der 2 830 euro übersteigt, d.h. 170 euro als Bruttoexistenzmittel anzusehen.
Beispiel
Sie sind Student und leben mit Ihrer Mutter und ihrem zweiten Ehemann, die gemeinsam besteuert werden.
Sie arbeiten unter einem Beschäftigungsvertrag für Studenten in 2010. Sie erhalten für diesen Job einen Betrag von 5 000 euro nach Abzug der Sozialbeiträge. Es wurde keine Steuer an der Quelle erhoben. Sie können keine tatsächlichen Unkosten geltend machen.
Ihr Vater zahlt Ihnen eine Unterhaltsleistung von 5 000 euro pro Jahr.
Berechnung Ihrer Nettoexistenzmittel :
| Existenzmittel 2010 | Bruttoexistenzmittel | Pauschale Kosten (20%) |
Nettoexistenzmittel |
|---|---|---|---|
| Lohn : € 5 000 | € 5 000 - 2 360 = € 2 640 |
€ 2 640 x 20% = € 528 |
€ 2 640 - 528 = € 2 112 |
| Erhaltene Unterhaltsleistung : € 5 000 | € 5 000 - € 2 830 = € 2 170 |
€ 2 170 x 20% = € 434 |
€ 2 170 - € 434 = € 1 736 |
| Gesamtbetrag der Nettoexistenzmittel | € 3 848 | ||
Ihre Mutter und ihr zweiter Ehemann werden gemeinsam besteuert und der Betrag Ihrer Nettoexistenzmittel überschreitet 2 830 euro (= Maximumbetrag für die Einkünfte 2010). Sie gelten also steuerlich nicht mehr als zu deren Lasten für das Jahr 2010.
Zusatzauskünfte ?
Für weitere Auskünfte zum Einfl uss von Studentenjobs auf die steuerliche Lage des Studenten und auf die seiner Eltern, können Sie sich immer an folgende Stellen wenden :
- Kontaktcenter des Föderalen Öffentlichen Dienstes FINANZEN : 0257/257 57
- Lokales Steueramt. Die Adressen und Telefonnummern finden Sie im Telefonbuch unter der Rubrik "Ministerien – Finanzen – Steuern und Beitreibung – Abteilung Veranlagung (Sektor Taxation) – Direkte Steuern"
- Föderaler Öffentlicher Dienst FINANZEN - Verwaltung des Steuerwesens der Unternehmen und Einkünfte (VSUE) (in fr : Administration de la fiscalité des entreprises et des revenus – AFER)
North Galaxy – boulevard du Roi Albert II n°33 – bte 25 – 1030 Bruxelles
Verantw. Herausgeberin : Nadine Daoût (Kommunikationsdienst)
FÖD Finanzen - North Galaxy B24 - Koning Albert II laan 33, bus 70 - 1030 Brüssel
